Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

KaHu – Kassels Hunde
Inhaberin: Carlotta Schierschke, Heerstraße 14, 34119 Kassel
Telefon:  0162-2766411
E-Mail: info@kasselhunde.de

 

Präambel

 

„KaHu“ bietet einen lokalen Hundeausführ-Service, auch Dogwalking oder Gassi-Service genannt, an. Der Dogwalkingservice umfasst einen Hol- und Bringservice sowie einen Spaziergang in einer gemischten Hundegruppe an wechselnden Orten. Hierbei handelt es sich nicht um eine Übernachtungs- und/oder Ganztagsbetreuungsstätte für Hunde.               

Der Dog Walking-Service findet ausschließlich in Kassel und Umgebung statt  (Abholungen maximal 20 Kilometer von der Betriebsanschrift von KaHu entfernt; außer KaHu stimmt anderen Bedingungen ausdrücklich zu). Dies gilt auch weiterhin bei nachträglichem Umzug des* der Eigentümers/ Eigentümerin nach Erwerb eines Tickets oder Ticketpakets.

 

1. Geltungsbereich der Bedingungen

1.1 Die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge, der Betreuung von Hunden im Rahmen des Gassi-Service, sowie alle in diesem Zusammenhang gebuchten weiteren Leistungen. Weiterhin wird nachstehend das Vertrags- und Geschäftsverhältnis zwischen Carlotta Schierschke (nachfolgend „KaHu“ genannt) und den natürlichen und juristischen Personen (nachfolgend „Eigentümer*in“ genannt) geregelt, welche die Angebote des Gassi-Service „KaHu“ nutzen.

1.2 Der Vertrag kommt zustande, wenn der*die Eigentümer*in das Angebot von KaHu annimmt, sei es durch schriftliche Anmeldung, Online-Buchung, mündliche Vereinbarung (z.B. via WhatsApp oder telefonisch) oder mit dem Kauf eines Einzeltickets oder Ticketpakets. Der*die Eigentümer*in erklärt sich mit diesen AGBs einverstanden.

1.3 KaHu behält sich vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

1.4 Die Ticketpakete (4er und 8er-Pakete) für den Dogwalking-Service sind 3 Monate ab Rechnungsdatum gültig. Nicht genutzte Einheiten verfallen nach Ablauf der Gültigkeitsdauer und können nicht erstattet werden.

 

2. Leistungen und Verpflichtungen seitens KaHu

2.1 KaHu verpflichtet sich, den zu betreuenden Hund am vereinbarten Ort abzuholen und nach der Betreuungszeit wieder an einen vereinbarten Ort zurückzubringen.

2.2 Während des Transports werden die Hunde gemäß § 22 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gesichert.

2.3 Die genaue Zeiteinteilung und Routenplanung obliegt dabei allein KaHu. Es können keine festen Zeiten für den Hol- und Bringservice garantiert werden.

2.4 Die Betreuung durch KaHu beinhaltet einen Spaziergang von circa 60 Minuten an wechselnden Örtlichkeiten. Bei “extremen” Witterungsverhältnissen (z.B. Sturm, Hitze, Starkregen, Eisglätte), kann die Dauer zum Schutz der Hunde nach Ermessen von KaHu angepasst werden. Bei Notfällen, wie z.B. Verletzung eines Hundes während der Betreuung, Verkehrsunfällen oder technischen Problemen mit dem Fahrzeug kann ebenfalls die Dauer des Spazierganges angepasst werden. Die vereinbarte Vergütung bleibt hiervon unberührt.

2.5 KaHu verpflichtet sich den Hund dabei art- und verhaltensgerecht zu halten bzw. auszuführen und das Tierschutzgesetz zu beachten.

2.6 KaHu benachrichtigt den*die Eigentümer*in unverzüglich, sofern bei dem zu betreuenden Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten.

2.7 Hält KaHu eine tiermedizinische Behandlung für notwendig, so willigt der*die Eigentümer*in bereits jetzt schon darin ein, alle entstehenden Kosten der Behandlung durch den von KaHu gewählten und beauftragten Tierarzt zu übernehmen. Im Falle eines Tierarztbesuches wird die Betreuung des Hundes mit 40€ pro angefangene Stunde vergütet und ist von dem* der Eigentümer*in zu zahlen.

2.8 Im Falle eines Entlaufens verpflichtet sich KaHu den*die Eigentümer*in unverzüglich zu benachrichtigen.

2.9 KaHu reinigt den Hund nach einem Spaziergang – bei nassem Wetter – grob mit einem Handtuch.

2.10. KaHu hat eine Betriebshaftpflichtversicherung inkl. Schlüsselversicherung, die ausschließlich im Betreuungszeitraum und für das in Betreuung genommene Tier in Kraft tritt solange der*die Eigentümer*in nicht anwesend ist und die entsprechenden Konditionen erfüllt sind

2.11 Die Schlüsselübergabe wird schriftlich von KaHu festgehalten und von dem*der Eigentümer*in unterschrieben. Das Schlüsselübergabeprotokoll wird in doppelter Ausführung ausgefüllt und an KaHu und die*den Eigentümer*in ausgehändigt.

 

3. Verpflichtungen seitens Eigentümer*in

3.1 Der*Die Eigentümer*in versichert, dass der zu betreuende Hund frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist und zudem schutzgeimpft ist; dies muss während der gesamten Betreuungszeit gewährleistet werden. Zudem muss der zu betreuende Hund eine gesunde körperliche Verfassung haben, die die vereinbarte Auslastung zulässt. Der Impfausweis ist auf Nachfrage vorzulegen.

3.2 Bei ansteckenden Krankheiten oder Parasitenbefall des zu betreuenden Hundes ist KaHu umgehend zu unterrichten.

3.3 Läufige Hündinnen sind von der Teilnahme ausgeschlossen, und deren Läufigkeit muss rechtzeitig vor Abholung gemeldet werden. Sollte eine läufige Hündin ohne Bekanntgabe am Gassi-Service teilnehmen so haftet KaHu nicht für eventuelle Folgen und Kosten (ungewollter Deckakt, Geschlechtskrankheiten, o.Ä.). Die hierbei entstehenden Kosten gehen vollständig zu Lasten des*der Eigentümers*in.

3.4 KaHu setzt voraus, dass gesetzliche Bestimmungen (wie steuerliche Anmeldung, Versicherungspflicht, Kennzeichnungspflicht) eingehalten werden. Darunter zählt in der Stadt Kassel sowie Landkreis Kassel u.a. ein Halsband mit den Halterdaten des*der Eigentümer*in. Darauf muss stehen: Vorname, Name, Anschrift und ‐wenn vorhanden‐ die Telefonnummer. Ob diese Angaben auf dem Halsband stehen, auf ein Metallschild graviert sind oder auf einem Zettel stehen, der in einem Etui bzw. einer Metallhülse untergebracht ist, obliegt der*dem Eigentümer*in. Zudem muss an dem o.g. Halsband eine gültige Hundesteuermarke angebracht sein.

3.5 Der*Die Eigentümer*in versichert ausdrücklich, dass für die gesamte Vertragslaufzeit eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung besteht, der die gewerbliche Betreuung durch Dritte mit inkludiert.

3.6 Alle durch die Hundehalter-Haftpflichtversicherung ausgeschlossenen Schäden sind durch den*die Eigentümer*in zu begleichen. Ein Nachweis über die Hundehalter-Haftpflichtversicherung ist auf Nachfrage vorzulegen.

3.7 Während der Hundebetreuung durch KaHu bleibt der*die Halter*in Eigentümer des Tieres im Sinne von § 833 BGB (Tierhaltendegefährdungshaftung).

3.8 Der*die Eigentümer*in verpflichtet sich KaHu mitzuteilen, wenn der Hund Auffälligkeiten im Verhalten zeigt, z.B. übersteigertes Aggressionsverhalten gegenüber Hunden oder Menschen, Unsicherheiten oder Angst bei verschiedenen Umwelteinflüssen, Jagdverhalten, etc.

3.9 Für etwaige Schäden, die durch Unterlassen der Anzeigepflicht entstehen, haftet der Hundebesitzer (z.B. behandlungs- und tiermedizinische Kosten anderer Betreuungshunde, Dritter oder KaHu).

3.10 Der*die Eigentümer*in versichert ausdrücklich, dass der zu betreuende Hund nicht abgerichtet wurde.

3.11 Der*die Eigentümer*in verpflichtet sich KaHu über Beißvorfälle und alle etwaigen Auflagen durch Behörden zu informieren. Für Schäden, die durch Unterlassen der Auskunftspflicht entstehen, haftet der Eigentümer.

3.12 Der*die Eigentümer*in akzeptiert alle Vorsichtsmaßnahmen (beispielsweise das Absichern des Hundes durch einen Maulkorb, Austausch von Brustgeschirr/ Halsband), die durch KaHu für die Sicherheit aller Beteiligten getroffen werden.

3.13 Der*die Eigentümer*in ist verpflichtet für den Hund alle nötigen Utensilien zur Verfügung zu stellen, welche für das Führen seines Hundes nötig sind ( für Kurzhaar-Hunde evtl. einen Mantel, einen Maulkorb für Hunde, die diesen benötigen, für Angsthunde ein Sicherheitsgeschirr etc.).

3.14 Neigt der Hund dazu, Unrat zu fressen und besteht dadurch Gefährdung seiner Gesundheit, stellt der*die Eigentümer*in sicher, dass ein geeigneter Maulkorb bereitgestellt wird.

3.15 Der*die Eigentümer*in verpflichtet sich eine Unverträglichkeit vor Übergabe des Hundes auf dem Kundenblatt anzumerken. Bei Unfällen, die auf Verschweigen dieses Umstandes zurückzuführen sind, haftet alleine der*die Eigentümer*in für alle entstehenden Kosten.

3.16 KaHu haftet nicht für Gesundheitsschäden des Hundes, die aus fehlendem Maulkorb oder Fressen von Unrat resultieren.

 

4. Haftung

4.1 Für Schäden, die nicht durch grob fahrlässiges Handeln von KaHu entstanden sind, die der zu betreuende Hund während der Betreuung bei KaHu erleiden könnte, übernimmt KaHu keine Haftung. Hierzu zählen beispielsweise auch Beißvorfälle der Hunde.

4.2 Für Schäden, die nicht durch grob fahrlässiges Handeln von KaHu entstanden sind, die der zu betreuende Hund bei Dritten (Personen- und Sachschäden) anrichtet, haftet allein der*die Eigentümer*in. Sollten die Schäden in der Hundehalter-Haftpflichtversicherung ausgeschlossen sein, müssen diese durch den*die Eigentümer*in beglichen werden.

4.3 Richtet der zu betreuende Hund bei KaHu Schäden an (z.B. zerbissene Auto-Innenteile, Transportboxen, Leinen, etc.), so haftet hierfür der*die Eigentümer*in.

4.4 KaHu haftet nicht für Schäden, Diebstahl etc. in der Wohnung der Eigentümer.

4.5 KaHu haftet nicht für Gegenstände wie z.B. Leinen, Geschirre, Halsbänder und Mäntel, die von der*dem Eigentümer*in zum Zweck der Betreuung mitgegeben und während der Betreuungszeit beschädigt werden.

4.6 Sollte der zu betreuende Hund während der Betreuungszeit entlaufen, haftet KaHu nicht.

4.7 Sollten infolge einer nicht gemeldeten Krankheit, andere Hunde der Dogwalking-Runde erkranken (z.B. Flohbefall) so trägt alleine der*die Eigentümer*in des verursachenden Hundes die Kosten für den entstandenen Schaden.

 

5. Rechnungserstellung und Zahlungsmodalitäten

5.1 KaHu stellt die Rechnung digital aus und rechnet im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG ohne Umsatzsteuer ab. Die Rechnung ist ohne Unterschrift gültig.

5.2 Die Preise richten sich nach der aktuellen Preisliste der Homepage www.kasselhunde.de/preise. Individuelle Sonderleistungen und Wünsche werden nach Aufwand und Absprache berechnet.

5.3 Alle Leistungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechungsstellung per Überweisung, Barzahlung oder anderen angebotenen Zahlungsmethoden zu zahlen. Wenn der Betreuungstermin weniger als 14 Tage vor dem Leistungsdatum gebucht wurde, ist die Zahlung spätestens am Tag des Betreuungstermins zu leisten. Bei dem Erwerb von Ticketpaketen ist die Bezahlung aller erworbenen Einheiten beim Kauf des Pakets zu entrichten. Bei Barzahlung erfolgt die Zahlung spätestens unmittelbar bei Abholung des Hundes am ersten Betreuungstag des Ticketpakets.

5.4 Erfolgt keine Zahlung bis zum vereinbarten Termin, behält sich KaHu vor, die Betreuung auszusetzen. Dies bedeutet, dass KaHu die Mitnahme des Hundes verweigern kann. In diesem Fall wird der Anfahrtsweg dennoch als erbrachte Leistung gewertet und die Kosten in Rechnung gestellt.

5.5 KaHu behält sich zudem vor, im Falle von fehlenden Zahlungen oder Fristüberschreitungen eine erhöhte Mahngebühr zu fordern. Ebenfalls behält sich KaHu die Änderung der Zahlungsmöglichkeit vor.

 

6. Stornierung und Fristen

6.1 Die schriftliche, elektronische oder telefonische Beauftragung von KaHu (egal in welcher Form, wie bspw. WhatsApp, E-Mail, Telefonat) ist verbindlich und gilt als verbindlicher Auftrag.

6.2 Termine, die nicht eingehalten werden können, müssen unverzüglich, mindestens aber 24 Stunden vor Beginn der Dienstleistung abgesagt werden.

6.3 Bei Stornierungen, die weniger als 24 Stunden vor der Gassirunde erfolgen, muss der volle Preis der gebuchten Dienstleistung entrichtet werden und es besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin.

6.4 Ein nicht Antreffen des zu betreuenden Hundes, der Übergabeperson oder krankheitsbedingtem Ausschluss vor Ort wird mit dem vollen Preis berechnet.

6.5 KaHu behält sich das Recht vor die Dienstleitung aufgrund höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Ereignisse abzusagen. In diesem Falle wird der Eigentümer umgehend informiert und hat Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung oder einen Ersatztermin.

6.6 KaHu behält sich vor vom Vertrag zurückzutreten und wird sich stets darum bemühen statt einer Absage einen Ersatztermin anzubieten. Im Falle des Rücktritts KaHu schuldet der*die Eigentümer*in KaHu keine Vergütung.

 

7. Datenschutz

7.1 Alle Angaben des*der Eigentümers*in werden vertraulich behandelt und ohne ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.

7.2 Der*die Eigentümer*in kann jederzeit Einsicht und Löschung seiner Daten einfordern.

7.3 KaHu darf während der Betreuung Fotos und Videos von dem zu betreuenden Hund aufnehmen und auf der Website oder anderen Plattformen (Instagram, Facebook, WhatsApp, etc.) verwenden und veröffentlichen. Der*die Eigentümer*in erklärt sich damit einverstanden.

7.4 Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf der Website von KaHu enthalten.

 

8. Sonstiges

8.1 Wenn der*die Eigentümer*in dem Freilauf zugestimmt hat, ist sich der/die Eigentümer*in bewusst, dass KaHu nach einer Eingewöhnungsphase und nach eigenem Ermessen den Hund ohne Leine laufen lässt.

8.2 Der*die Eigentümer*in wird hiermit aufgeklärt, dass während der Betreuung ein Restrisiko durch Unfälle, Beißereien, Verletzungen jeglicher Art, Weglaufen, sogar das Ableben des Hundes besteht. Die Betreuung erfolgt auf eigene Gefahr.

8.3 KaHu lehnt die Mitnahme von technischen Geräten wie beispielsweise GPS-Tracker oder Apple AirTags, die am Hund befestigt werden, auf Grund von Datenschutz der anderen Kunden ab. Sollte ein solches technische Gerät während der Abholung am Hund befestigt sein, wird dieses entfernt und zurückgelassen.

8.4 Bei Übergabe eines Haustürschlüssels verpflichtet sich KaHu diesen nicht an Dritte weiterzugeben.

8.5 Der*die Eigentümer ist damit einverstanden, dass die Kommunikation über Whatsapp, Telefon oder E-Mail stattfindet. Dieser Regelung kann schriftlich widersprochen werden.

8.6 Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

8.7 Sollten einzelne Klauseln oder Bestimmungen dieser AGB rechtsunwirksam oder ungültig sein oder werden, so bleiben die restlichen Bestimmungen hiervon unberührt und die AGB als solche wirksam.

8.8 Diese Geschäftsbedingungen werden ab dem 01.05.2025 wirksam.

8.9 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Kassel.